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Mietbedingungen & AGB

Hier finden Sie unsere allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen zum Download als PDF.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an uns.

1. Allgemeines
 

1.      Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.      Unabhängig von ausdrücklich schriftlichen Vereinbarungen stellen alle Angaben des Mieters über die für den Mietvertrag wesentlichen Umstände einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages dar. Insbesondere erklärt der Mieter mit seiner Unterschrift verbindlich, dass er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises fähig ist.

3.      Mit Rücksicht auf den beiden Vertragsteilen bekannten außergewöhnlichen Risiken der Vermietung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet sich der Mieter, ohne jeglichen Alkohol und/oder Drogenbeeinflussung zu fahren.

4.      Sofern nicht anders vereinbart, darf das KFZ nur im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Folgende Zwecke sind verboten:

o   Motorsport-Veranstaltungen (Test- und   Fahrsicherheitstraining, Rennstrecken)

o   rechtswidrige Zwecke, wie z.B.: die Begehung von Straftaten

 o   gewerbliche Zwecke wie z.B.: Personen- und/oder Gefahrengutbeförderung 

5.      Unsere Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Die Fahrten werden aufgezeichnet und

gespeichert.

6.      Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln. Die Verkehrstauglichkeit (besonders Reifendruck, Beleuchtung, Flüssigkeiten) sind regelmäßig zu Überprüfen. Warmlaufphase des Motors: Der Motor darf nicht über 4.000 U/min. gedreht werden, solange das Motoröl nicht mind. 75° hat. Sämtliche Schäden die dadurch entstehen können, werden dem Mieter angerechnet. Dies kann durch auslesen des Motorsteuergerätes auch einige Jahre im Nachhinein nachgewiesen werden.

7.      Das Fahrzeug muss gegen Diebstahl, Einbruch und Beschädigungen durch Dritte gesichert werden.

8.      Der Mieter erklärt, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten Lenker des Mietwagens abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten Lenker wirken.

9.      Das Ausschalten der Traktionskontrolle und ESP sind strengstens untersagt. Verfall der Versicherungsleistungen!

10.    Driften, Burnouts, Launch Control – Starts, Trackmode und dergleichen sind verboten! Sollten diese durchgeführt werden und nachweislich die Profiltiefe gesunken sein, wird dem Mieter ein neuer Satz Reifen verrechnet und € 500,- pauschal für die Überbelastung der Fahrzeuge.

11.    Bei Verstößen haftet der Mieter unbeschränkt für alle entstandenen und den nachfolgenden Schäden (z.b.: Getriebeschaden durch Launch Control, Überbelastung der Bremsen).

12.    Das Fahrzeug wird vom Vermieter mit vollem Tank übergeben und vom Mieter vollgetankt zurückgegeben. Kraftstoffkosten sowie Betriebsstoffkosten (Öl, Kühlwasser und dergleichen) während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters.
Sollte ein Fahrzeug nicht vollgetankt retour gebracht werden, wird eine Tankpauschale von € 30,00 + € 2,50 pro fehlenden Liter Treibstoff verrechnet.
Beim Tesla ist bei einem Akkustand unter 75% eine Ladegebühr von € 25,- fällig.

13.    Soweit nichts anderes vereinbart wurde, darf das KFZ grundsätzlich nur in Österreich genutzt werden.

14.    Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot!

15.    Bei Unwettern (Starkregen, Hagel, Schneefall sowie Sturm) muss das Fahrzeug sicher untergestellt werden und darf nicht bewegt werden.

16.    Das Fahrzeug muss gereinigt (Innen wie Außen) an den Vermieter zurückgegeben werden, ansonsten werden allanfallenden Reinigungsgebühren dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kaution kann erst nach einer Begutachtungen eines sauberen bzw. trockenen Autos rückerstattet werden.

17.    Eine Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich. Wir übernehmen keine Haftung für die Verfügbarkeit der Fahrzeuge. Bei einer Reservierungen gelten unsere Stornobedingungen. Gutscheine für bestimmte Fahrzeuge verfallen, wenn das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist. Ein Gutschein ist 5 Jahre gültig.

18.    Der Mieter haftet für Schäden an den Bremsen (Überbelastung, Steinschläge)

19.    Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Koppelung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter/Fahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe für die Löschung zu sorge. Der Vermieter ist nicht zur Löschung der Daten verpflichtet.

20.   Der Vermieter behält sich das Recht, eventuelle Schäden die bei der kurzen Durchsicht bei der Rückgabe übersehen   worden sind (vorallem bei einem nassen Fahrzeug) bis zu 7 Tage nach Mietende zu melden und einzufordern. Es muss dem Mieter jedoch bewiesen werden, dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit nicht bewegt worden ist (Kilometerstand, GPS Protokoll).

21.    Sämtliche Lade- und Blockiergebühren sind vom Mieter zu bezahlen. Entweder direkt an der Ladesäule oder bei den Superchargern bei Mietende an den Vermieter.

22.    Der Tesla besitzt einen Wächtermodus und eine Dashcam und einen Wächtermodus. Die Aufnahmen werden für einige Stunden abgespeichert.

23.    Sollte ein Fahrzeug aufgrund eines Defekts ausfallen, haftet ALPCARS nicht für den Entstandenen Schaden beim Mieter. Alpcars ist jedoch bemüht ein Ersatzfahrzeug aus dem eigenen Fuhrpark zu stellen.

 

2. Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer

 

1.     Der Mietvertrag kommt durch schriftlich Unterzeichnung oder durch Zusage per E-Mail bzw. durch telefonische

         Zusage, die vom Vermieter in Textform bestätigt werden muss, zustande.

2.      Grundsätzlich besteht für Mietverträge kein Widerrufsrecht.

3.      Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen.

4.      Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes. Alle auftretenden Schäden werden dadurch zur Gänze vom Mieter getragen.

5.      Bei der Übergabe des Fahrzeuges hat der Mieter folgende Dokumente vorzulegen:
1. Eine in Österreich gültige Fahrerlaubnis für jeden vertraglichen Fahrer
2. Einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
3. Ein gültiges Zahlungsmittel
Sollten die angegeben Dokumente bei Mietbeginn nicht oder nicht vollständig vorliegen, so ist der Vermieter berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten. Ansprüche des Mieters wegen nicht Erfüllung sind ausgeschlossen.

6.      Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, in welchem die wichtigsten Daten für die Fahrzeugmiete erfasst werden. Dazu gehören die Daten des Mieters, Zustand und Kilometerstand des Fahrzeugs, usw.. Alle dem Vermieter bekannten Schäden werden darin erfasst. Der Mieter ist verpflichtet eine Fahrzeugdurchsicht zu machen und diese bekannten Schäden zu bestätigen und eventuelle unbekannte Schäden in diesem Protokoll aufzunehmen.

7.      Bei der Rückgabe des Fahrzeugs führt die Firma ALPCARS das bei der Übergabe erstellte Protokoll fort. Im Beisein des Mieters wird der offensichtliche Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand und eventuelle Schäden im Protokoll ergänzt.
Bei der Rückgabe eines nassen bzw. verschmutzten Fahrzeuges können eventuelle Schäden erst bei der nächsten Wäsche erkannt werden und können vom Vermieter nachträglich eingefordert werden. 

 

         3. Mietzeit und Zahlungsbedingungen

 

1.      Die Mietzeit wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum von 24 Stunden, beginnend mit der auf der Vorderseite des Mietvertrages angegebenen Anmietungszeit. Nicht vereinbarte Zusatzstunden werden pro Stunde mit je einem 1/4 des Tagespreises berechnet. Bei schriftlicher Zusage der Miete seitens des Mieters, hat dieser die Mietbedingungen der Firma ALPCARS gelesen und akzeptiert.

2.      Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer durch den Mieter ist dem Vermieter mindestens drei Stunden vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter genehmigen zu lassen. Bei Versagung ist der Mietwagen pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Auch bei lediglich mündlich vereinbarter Verlängerung des Mietvertrages bleiben sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Mietvertrages wirksam. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen (gleich aus welchen Gründen), verliert der Mieter sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag, insbesondere den vom Vermieter zugesagten Versicherungsschutz und die Haftungsreduzierung des Mieters. Ungeachtet dessen ist der Mieter verpflichtet, für die Dauer der ungenehmigten Überschreitung der Mietdauer den jeweiligen Mietpreis nach Preisliste zu zahlen, mit Ausnahme der gesonderten Kosten für vertragliche Haftungsbeschränkung. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

3.      Der Mietpreis inkl. Versicherungsschutz ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis zzgl. Kaution ist im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch bei vereinbarter Verlängerung der Mietdauer.

4.      Eine Buchung ist nur dann gültig, wenn auch eine Anzahlung von 20% des gebuchten Mietpreises bis zu zehn Tage nach der schriftlichen Vereinbarung an die Firma ALPCARS geleistet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein verfällt die Zusage seitens der Firma ALPCARS.

5.      Bei Beendigung des Mietvertrages ist das Mietfahrzeug dem Vermieter in dessen Vermietstation, in der die Anmietung erfolgte, innerhalb der Geschäftszeit zurückzugeben, vorbehaltlich etwaiger im Mietvertrag getroffener Sondervereinbarungen.

6.      Der Mieter ist nicht zur Aufrechnung bzw. Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegenüber dem Mietpreisanspruch des Vermieters berechtigt, es sei denn, die aufzurechnende Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7.      Wird mit Kreditkarte bezahlt oder wird die Kaution mit Kreditkarte hinterlegt, ist die Firma ALPCARS berechtigt, auch eventuell aufgetretene Schäden bzw. die Schadenselbstbeteiligungen und weitere Forderungen aus dem Mietverhältnis über die Kreditkarte abzurechnen. Die Rückzahlung der Kaution kann je nach Kartenanbieter einige Tage dauern.

8.      Der Vermieter ist verpflichtet, bei Mietbeginn eine Kaution laut der Preisliste zu leisten. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.

9.      Überschreitet der Mieter die im Mietzeitraum enthaltenen Inklusiv-Kilometer, so verpflichtet sich der Mieter für jeden hinaus gefahrenen Kilometer zur Zahlung des Mehrkilometerpreises gemäß der gesonderten Preisliste.

10.    Nicht genutzte Inklusiv-Kilometer, einschließlich der gebuchten oder z.B. durch Aktionen erworbene Kilometer, verfallen mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Erstattung jeglicher Art erfolgt nicht.

 

          4. Schäden am Mietwagen 

 

  1. Technische Schäden 

         Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich schriftlich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Mietwagenfabrikats vorgenommen werden. Die Genehmigung des Vermieters ist entbehrlich, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt schriftlich und verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als 80,-EUR betragen. Der Vermieter erstattet die dem Mieter nach den vorangegangenen Bestimmungen erwachsenen effektiven Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der vom Mieter verauslagten und quittierten Originalrechnung, wenn der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges gegeben war.

2.      Schäden durch Unfall

Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen und privaten Straßenverkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge hat, egal ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht.

Bei jedem Unfallschaden ist der Mieter verpflichtet:  

a) sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei.

b) Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und

c) einen vollständigen Schadensbericht (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) zu erstellen und dem zuständigen ALPCARS Mitarbeiter zu übergeben.

Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch, notfalls per E­-Mail, von einem Unfall zu verständigen.

Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.

 

 5. Haftung des Mieters

 

  1. Unbeschränkte Haftung des Mieters bei Überlassung an nichtberechtigte Lenker.

Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.

  1. Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung des Mieters und berechtigten Lenkers  

Durch den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung kann die Selbstbeteiligung für Schäden durch den Mieter und den berechtigten Lenker beschränkt werden. Eine solche vertragliche Haftungsreduzierung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter und der berechtigte Lenker für Schäden, bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Die Haftung des Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden.

  1. Unbeschränkte Haftung des Mieters und berechtigten Fahrers trotz vertraglicher Haftungsbeschränkungen bei Unfällen, Diebstahl, Vandalismus, Überbelastung etc.

Die Haftungsreduzierung gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung oder Pflichtverletzung ist ALPCARS berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer.
Mieter und Fahrer haften ungeachtet der vereinbarten Haftungsbeschränkung dem Vermieter in voller Höhe als Gesamtschuldner auf Schadensersatz:

a) In allen Fällen, in denen im Rahmen eines Vollkaskoversicherungsvertrages die jeweilige Vollkaskoversicherung (Vermieter) gegenüber ihrem Versicherungsnehmer (Mieter) den Versicherungsschutz entziehen darf, sowie darüber hinaus.

b) Bei Führen des Kraftfahrzeuges durch den Lenker schon bei geringster Alkohol und/oder Drogenbeeinflussung,

c) Wenn der zur selbständigen Auswahl des Lenkers berechtigte Mieter den Mietwagen an einen Lenker übergibt, der nicht im Besitz der für den betreffenden Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

d) Wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt wurde.

e) Bei nicht genehmigten Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug.

f) Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern oder Überbeanspruchung während der Mietzeit zurückzuführen sind. Im Fall eines Schadens wird geprüft wann und ob der jeweilige Mieter unsachgemäß mit dem Fahrzeug umgegangen ist und dies zum Schaden (Warmlaufphase nicht beachtet, Überdrehzahl, Schaltfehler) geführt hat. Dies erfolgt durch eine technische Überprüfung in der Werkstatt und kann bis zu 2 Jahre nach der Miete festgestellt werden. Dem jeweiligen Mieter kann der volle Rechnungsbetrag der Reparatur in Rechnung gestellt werden. Durch die breiten Reifen gilt hohe Aquaplaning Gefahr. Schäden bei Aquaplaning sind voll dem Mieter zuzuschreiben und werden nicht von der Vollkasko übernommen.

g) Der Mieter und der Fahrer haften unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen oder Dritte begangenen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter und der Fahrer stellen den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten   frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben. Für nachträgliche Bußgelder erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- pro Organverfügung.

h.) Der Mieter haftet für Steinschläge die über dem normalen Rahmen hinaus gehen (z.B.: Viele Steinschläge durch zu dichtes Auffahren, schnelles Fahren auf Schotterstraßen usw.). Der Mieter haftet immer für Steinschläge an den Scheiben die zu einem Sprung bzw. zu einem Bruch führen, sofern diese nicht mehr repariert werden können.

 

 

  1. Umfang des zu leistenden Schadenersatzes

Im Haftungsfalle haben Mieter und Fahrer folgende Schäden als Gesamtschuldner zu ersetzen:

a) Die Schadenersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren und etwaige weitere ALPCARS entstehenden Kosten und Mietausfall in Höhe von 60 % der Tagessätze der jeweils gültigen Preisliste.

b) Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten. 

c) Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeuges entfällt sämtlicher Versicherungsschutz. Alle daraus folgenden Schäden sind vom Mieter zu tragen.

d) Der Mieter muss dem Vermieter pro Schadensfall (egal ob Deckung durch Vollkasko oder nicht) € 1.000,- an Bearbeitungsgebühren zahlen.

 

6. Haftung des Vermieters

 

Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Anspruch auf eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden.

 

7. Außerordentliche Kündigung

 

Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

 

o   mangelnde Pflege des Fahrzeuges

o   unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch

o   vorsätzliche Beschädigung des Mietfahrzeuges

o   der Versuch entstandene Schäden schuldhaft zu verschweigen oder zu verbergen

o   Nutzung des Fahrzeuges bei der Begehung oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten

 

8. Stornobedingungen

 

1.      Eine fixe Buchung/Reservierung ist schriftlich wie auch mündlich gültig und bindend.

2.      Bis sieben Tage vor Mietbeginn ist eine einmalige Änderung der Buchung gegen eine Umbuchungsgebühr von 30 EUR möglich. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Mietvorauszahlung erfolgt nicht. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornogebühr fällig. Eine Stornierung ist bis zu 72 Stunden vorher möglich. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
• bis 4 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei
• ab Beginn der 4. Woche bis zum Beginn der 2. Woche vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
• unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
• bei Nichtabholung: 95% des Mietpreises.

 

 9. Schlussbestimmungen

 

Es gilt österreichisches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von ALPCARS. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Verstöße gegen die Mietbedingungen gelten aus Vertragsbruch und werden zusätzlich mit 500,00 EUR Strafe geahndet.

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